Der Arbeitgeber berechnet grundsätzlich die Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer nach der Lohnsteuertabelle so, als wären die Bezüge das ganze Jahr über gleich und als würden sich auch keine Änderungen in den Freibeträgen oder der Steuerklasse ergeben.
Lohnsteuertabelle - mögliche Fehlerquellen
Ist aber ein Arbeitgeber beispielsweise nicht das ganze Jahr über beschäftigt oder ergeben sich im Laufe des Jahres Änderungen in Bezug auf die Freibeträge, zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes, eine Heirat oder Sonstigem, bezahlt der Arbeitnehmer durch diese Berechnung grundsätzlich zu viel Lohnsteuer. Diese zu viel bezahlten Beträge kann der Arbeitnehmer im Zuge der jährlichen Einkommenssteuererklärung zurückfordern.
Hat der Arbeitnehmer im Laufe eines Jahres zusätzliche Freibeträge auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen, hat er im Zuge der Einkommenserklärung nachzuweisen, dass die entsprechenden Belastungen tatsächlich eingetreten sind. Die Einkommensteuererklärung ist in diesem Fall bindend. Da die Berechnung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber mittels der Lohnsteuertabelle keine entsprechenden Änderungen vorausahnen kann, lohnt sich aber auch eine freiwillige Einkommensteuererklärung in den meisten Fällen.